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Was sich 2027
bei Ihrem Strom ändert.

Ab 1. Jänner 2027 zählt beim Netzentgelt nicht mehr nur, wie viel Sie im Jahr verbrauchen, sondern wie viel Sie gleichzeitig ziehen. Dazu kommt ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Hier steht alles, was Sie dazu wissen müssen — ohne Werbung, ohne erfundene Zahlen.

Ab 1. Jänner 2027Leistungstarif für alle Haushalte
Beträgenoch nicht verordnet
StandAugust 2026
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Das Wichtigste

Vier Sätze, wenn Sie
keine Zeit haben.

Es kommt nichts obendraufIm Gegenzug entfallen die monatliche Netzpauschale und das Messentgelt. Das Gesamtaufkommen der Netzkosten bleibt laut E-Control gleich — es verschiebt sich nur, wer welchen Anteil trägt.
Gezählt wird ein einziger WertDie höchste Viertelstunde eines Kalendermonats. Jeder Monat beginnt wieder bei null. Alle anderen 2.900 Viertelstunden sind gleichgültig.
Die meisten zahlen wenigerBelastet wird, wer viel Leistung gleichzeitig abruft — typischerweise ungesteuertes Laden mit voller Stärke. Wer verteilt, wird entlastet.
Die Beträge fehlen nochDer Rahmen ist beschlossen, die Preise nicht. Jede Eurozahl, die Sie heute lesen, ist eine Annahme — auch unsere wäre es, deshalb nennen wir keine.
Der Stand der Dinge

Was beschlossen ist —
und was noch nicht.

Viele Zahlen zu diesem Thema klingen fix. Sie sind es nicht. Es hilft, die drei Ebenen auseinanderzuhalten, weil daran hängt, wie ernst man eine Angabe nehmen muss.

Beschlossen: das GesetzDas Elektrizitätswirtschaftsgesetz, kundgemacht als BGBl. I Nr. 91/2025, sieht die leistungsbezogene Netzentgeltstruktur vor. Dass der Leistungstarif kommt, steht damit fest.
Entwurf: die SpielregelnDie Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung regelt, wie gemessen wird, wo die Grenzen liegen und was mit bestehenden Anschlüssen geschieht. Der Entwurf ging Ende Juni 2026 in Begutachtung.
Offen: die BeträgeWas ein Kilowatt kostet, legt erst die Tarifverordnung fest — erwartet gegen Jahresende 2026, und je Netzbereich unterschiedlich. Einen einheitlichen österreichweiten Wert wird es nicht geben.
Der häufigste Irrtum ist kein falscher Betrag, sondern ein falsches Jahr

Die Werte, die derzeit herumgereicht werden, stammen tatsächlich von der E-Control — sie beschreiben aber die Endstufe der Umstellung nach rund drei Jahren, nicht den 1. Jänner 2027. Zum Start liegt der Leistungsanteil bei etwa der Hälfte. Wer die Endstufe für 2027 hält, verrechnet sich um beinahe das Doppelte.

Der Grund dahinter

Ein Netz kostet nicht die Menge.
Es kostet den Spitzenmoment.

Leitungen, Transformatoren und Umspannwerke werden nicht für den Jahresverbrauch gebaut, sondern für den einen Augenblick, in dem am meisten gleichzeitig fließt. Dieser Moment bestimmt, wie dick das Kabel sein muss. Wer ihn mitverursacht, soll künftig dafür zahlen — das ist der ganze Gedanke.

Bisher stand auf Ihrer Rechnung praktisch nur die Menge. Ab 2027 steht dort auch, wie weit Sie den Hahn im teuersten Moment aufgedreht hatten.

Zwei Haushalte, gleicher Verbrauch, verschiedene Rechnung

Haushalt A schaltet um halb sieben Backrohr, Geschirrspüler und Waschmaschine gleichzeitig ein. In dieser Viertelstunde kommen rund sieben Kilowatt zusammen.

Haushalt B nutzt dieselben Geräte und dieselbe Strommenge, verteilt sie aber: Waschmaschine am Vormittag, Geschirrspüler um zehn Uhr abends. Seine höchste Viertelstunde liegt bei gut drei Kilowatt.

Heute zahlen beide dasselbe Netzentgelt. Ab 2027 nicht mehr — ohne dass Haushalt B auf irgendetwas verzichtet hätte.

Und jetzt der Haken an diesem Beispiel

Haushalt B muss dafür zu Hause sein. Wer in der Früh wegfährt und am Abend zurückkommt, schaltet die Waschmaschine nicht um zehn Uhr vormittags ein. Und beim Heizen ist es ohnehin nicht machbar: Sie können nicht nach der Uhr entscheiden, wann es im Wohnzimmer warm sein soll — das entscheidet das Wetter und Ihr Tagesablauf.

Jeder Ratgeber zu diesem Thema endet bei „verteilen Sie Ihre Verbraucher“. Im Alltag eines berufstätigen Haushalts ist das schlicht nicht durchzuhalten. Genau hier setzt unsere Technik an: Sie verteilt automatisch, was man von Hand nicht verteilen kann — ohne dass jemand daran denken oder auf Wärme warten muss.

Wie das bei uns funktioniert

Der Unterschied, ohne den nichts davon Sinn ergibt

Kilowatt oder Kilowattstunde?

kW — die LeistungWie stark der Strom in diesem Moment fließt. Wie weit der Wasserhahn aufgedreht ist. Ein Backrohr zieht rund 3 kW, eine Wallbox bis zu 11 kW.
kWh — die MengeWie viel insgesamt zusammenkommt. Wie viel Wasser am Ende im Kübel ist. Ein Backrohr mit 3 kW, eine Stunde lang, ergibt 3 kWh.

Der Arbeitspreis rechnet weiterhin den Kübel ab. Der neue Leistungspreis rechnet ab, wie weit der Hahn im ungünstigsten Moment offen war.

So wird gerechnet

Der teuerste Moment
bestimmt den Preis.

Bisher zahlen Sie für das Netz nach Menge: Kilowattstunden im Jahr. Ab 2027 kommt ein zweiter Teil dazu, der nach Leistung geht — nach der höchsten Viertelstunde eines Monats. Der Grund ist einfach: Ein Netz muss den einen Moment aushalten, in dem am meisten gleichzeitig fließt. Nicht die Jahresmenge kostet, sondern dieser Moment.

Gemessen wird der SpitzenwertDer Smart Meter zeichnet Viertelstunden auf. Aus rund 2.900 Werten im Monat zählt genau einer: der höchste. Jeder Monat beginnt wieder bei null. Und gezählt wird der Mittelwert über die 15 Minuten — ein Wasserkocher, der drei Minuten läuft, fällt kaum ins Gewicht.
Es kommt nicht obendraufIm Gegenzug entfallen die monatliche Netzpauschale und das Messentgelt. Das Gesamtaufkommen bleibt laut E-Control gleich. Es verschiebt sich nur, wer welchen Anteil trägt: weg von der Menge, hin zur Gleichzeitigkeit.
Wer entlastet wirdWer seine Verbraucher über den Tag verteilt. Zwei Haushalte mit demselben Jahresverbrauch zahlen künftig unterschiedlich, wenn einer Backrohr, Geschirrspüler und Waschmaschine in dieselbe Viertelstunde legt und der andere nicht.
Wer draufzahltWer hohe Leistung ungesteuert abruft — die Wallbox mit voller Stärke am Abend, während die Wärmepumpe anläuft. Dieselbe Strommenge über die Nacht verteilt senkt die Monatsspitze deutlich, ohne dass jemand auf etwas verzichtet.
Zwei PreisstufenHaushalte hängen an der Niederspannung. Dort gilt ein Preis bis einschließlich 10 kW und ein höherer darüber — wobei nur der überschießende Teil teurer wird, nicht die gesamte Leistung.
Flexible EntnahmeSie können dem Netzbetreiber das Recht einräumen, Ihre Leistung zeitweise zu drosseln, und bekommen dafür einen Abschlag. Auf den Netzebenen, an denen Haushalte hängen, muss er eine solche Vereinbarung auf Ihren Wunsch abschließen — auch ohne Engpass.

Der Rahmen steht im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (BGBl. I Nr. 91/2025), die Spielregeln in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung. Die Beträge stehen noch nicht fest — sie kommen erst mit der Tarifverordnung und fallen je Netzbereich unterschiedlich aus. Wir nennen deshalb bewusst keine Eurozahlen. Wer Ihnen heute vorrechnet, was Sie 2027 zahlen, rechnet mit Annahmen. Stand dieser Seite: August 2026.

Die ehrliche Antwort

Zahle ich künftig mehr?

Für die meisten Haushalte: nein. Die Modellrechnung der E-Control für die Endstufe kommt auf rund drei Viertel der Zählpunkte, die entlastet werden, und knapp ein Viertel, das mehr zahlt. Wichtig ist die zweite Hälfte des Satzes: Wer draufzahlt, zahlt spürbar drauf. Der Durchschnitt auf der Verliererseite liegt deutlich höher als die Ersparnis auf der Gewinnerseite.

Entlastet wirdDer kleine Haushalt ohne große Verbraucher. Die Wohnung ohne Wallbox und ohne Wärmepumpe. Und jeder, der seine Geräte ohnehin nicht gleichzeitig laufen lässt.
Belastet wirdWer hohe Leistung ungesteuert abruft. Das Musterbeispiel ist das Laden mit voller Stärke am Abend, während gleichzeitig geheizt und gekocht wird.
Und derselbe Haushalt anders bedientDie E-Control rechnet für ein Objekt mit Elektroauto zwei Ergebnisse: deutlich teurer ohne Anpassung — und günstiger als heute, wenn die Ladeleistung steuerbar vereinbart ist. Der Unterschied liegt allein in der Steuerbarkeit.
Was der Anbieterwechsel nicht kannDer Leistungspreis kommt vom Netzbetreiber, und den wählen Sie nicht — er hängt an Ihrer Adresse. Ein Wechsel senkt den Energiepreis, nicht das Netzentgelt.
Zwei Sonderfälle

Mietwohnung und Nachtstrom.

In der MietwohnungDer Leistungstarif gilt für jeden Haushaltsanschluss, also auch für Sie. Für ein typisches Wohnungsprofil ohne Wallbox und Wärmepumpe ist das eher eine gute Nachricht — genau diese Profile werden am stärksten entlastet. Umstellen müssen Sie dafür nichts.
Es gibt eine UntergrenzeVerrechnet wird ein Mindestwert, auch wenn Ihre tatsächliche Spitze darunter liegt. Diese Untergrenze tritt an die Stelle von Netzpauschale und Messentgelt — eine Mindestbeteiligung gab es also auch bisher, nur anders gerechnet.
Nachtstrom läuft ausUnterbrechbare Anschlüsse behalten vorerst ihre eigenen Preise. Erst gegen Ende des Jahrzehnts gilt für sie das reguläre Netznutzungsentgelt. Wer heute einen solchen Anschluss hat, muss nicht sofort handeln.
Am Anschluss selbstÄndern kann ihn nur die Eigentümerseite. Was Ihnen als Mieter bleibt, ist das Verbrauchsverhalten — und das ist bei diesem Tarif tatsächlich der größte Hebel.
Die Frage, die meistens unbeantwortet bleibt

Und wenn ich keinen
Smart Meter habe?

Der Leistungspreis fällt trotzdem an. Fehlt ein gemessener Viertelstundenwert, tritt ein Ersatzwert an seine Stelle; ist auch das nicht möglich, wird der Wert rechnerisch ermittelt. Ein Widerspruch gegen die Auslesung verhindert den Leistungspreis also nicht.

Was ohne Viertelstundenmessung dagegen wegfällt, sind die günstigen Zeitfenster — etwa der reduzierte Arbeitspreis in den Mittagsstunden des Sommerhalbjahrs, der seit April 2026 gilt. Wer die Auslesung ablehnt, verzichtet auf den Vorteil und behält den Nachteil.

Wenn Sie selbst erzeugen

Parallelbetrieb: Warum Ihre Anlage
dem Netz gehorchen muss.

Sobald eine Erzeugungsanlage gleichzeitig mit dem öffentlichen Netz betrieben wird — und das ist bei praktisch jeder Photovoltaikanlage am Haus der Fall —, spricht der Netzbetreiber vom Parallelbetrieb. Dafür gelten seine Parallellaufbedingungen. Sie sind kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum Anlagen manchmal weniger liefern, als der Prospekt verspricht.

Wen es betrifftJede Anlage, die einspeist — und auch jede, die auf Nulleinspeisung geregelt ist. Maßgeblich ist nicht, ob Strom ins Netz fließt, sondern dass Ihre Anlage parallel zum Netz läuft. Ausgenommen sind nur Kleinsterzeugungsanlagen unter 800 Watt, also das Steckergerät am Balkon.
Was vorher passieren mussAnmeldung beim Netzbetreiber, Prüfung, ob das Netz an Ihrer Adresse die Leistung verträgt, dann die Anschlusszusage. Erst danach darf angeschlossen werden. Zur Inbetriebnahme kommen Netzzugangs- und Betriebsführungsvertrag dazu.
Der Wechselrichter als SchiedsrichterEr überwacht Spannung und Frequenz. Weicht das Netz ab, trennt er die Anlage binnen Sekundenbruchteilen. Deshalb liefert eine gewöhnliche PV-Anlage bei Stromausfall auch nichts — das ist kein Defekt, sondern Vorschrift: Sonst stünde Spannung auf einer Leitung, an der jemand arbeitet.
Wann es wirklich weh tutWenn in der Siedlung mittags alle einspeisen, steigt die Netzspannung. Erreicht sie den Grenzwert, regelt Ihr Wechselrichter die Leistung zurück — oder schaltet ab. Sie merken es nur an der Ertragskurve. Genau dann erzeugen Sie am meisten und können am wenigsten damit anfangen.
Was daraus folgt

Der eingespeiste Überschuss ist der unsicherste Teil der Rechnung: Er hängt am Netz, nicht an Ihrer Anlage. Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, hängt an nichts. Deshalb rechnen wir eine Anlage auf den Eigenverbrauch und nicht auf die Einspeisung — und deshalb kommt sie bei uns nach Hülle und Wärme, nicht davor.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Was sich sonst noch ändert —
und was davon Sie betrifft.

Das ElWG löst ein Gesetz aus dem Jahr 2010 ab, aus einer Zeit vor Photovoltaik am Einfamilienhaus, vor Speichern und vor dem Smart Meter. Vieles davon betrifft Netzbetreiber und Händler. Diese Punkte betreffen Sie direkt:

Steuerbarkeit neuer AnlagenNeue Erzeugungsanlagen ab 3,68 kW netzwirksamer Leistung müssen so ausgestattet sein, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Bei neuen PV-Anlagen über 7 kW darf er die Einspeisung bei Engpässen vorübergehend reduzieren.
Einspeisen bleibt kostenfrei — bis 20 kWAnlagen bis einschließlich 20 kW netzwirksamer Leistung speisen weiterhin ohne Entgelt ein. Das deckt das gewöhnliche Einfamilienhaus ab. Größere Anlagen leisten ab 2027 einen Beitrag je eingespeister Kilowattstunde.
Flexibler Netzzugang statt AbsageWo das Netz noch nicht ausgebaut ist, gab es bisher oft eine Ablehnung. Künftig ist ein Anschluss mit zeitweise reduzierter Einspeisung möglich — besser eine Anlage mit Einschränkung als gar keine.
Fixe und dynamische TarifeLieferanten müssen beides anbieten und vorher über Chancen und Risiken aufklären. Mit Smart Meter ist monatlich statt jährlich abzurechnen, und die Rechnung muss Energiepreis, Netzentgelt und Abgaben getrennt ausweisen.
Strom teilen ohne VereinDie gemeinsame Energienutzung erlaubt mehreren Teilnehmern, erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen, ohne eine Rechtsform gründen zu müssen. Dazu kommt der direkte Handel zwischen Einzelnen. Diese Regeln gelten ab 1. Oktober 2026.
Hilfe für schwierige FälleFür einkommensschwache Haushalte kommt ein gedeckelter Sozialtarif. Und die E-Control stellt ein kostenloses Vergleichsinstrument bereit, das alle Tarife gegenüberstellt.
Der Punkt, der am häufigsten falsch erzählt wird

Die Zahlen, die derzeit kursieren — drei Viertel zahlen weniger, ein knappes Viertel mehr — stammen von der E-Control, beschreiben aber die Endstufe nach rund drei Jahren, nicht das Jahr 2027. Zum Start liegt der Leistungsanteil deutlich niedriger. Und: Der Leistungspreis kommt vom Netzbetreiber, den Sie nicht wählen können. Ein Anbieterwechsel senkt ihn um keinen Cent — er senkt den Energiepreis, und das ist der andere, größere Posten.

Ohne Beträge lohnt nur ein Schritt

Finden Sie Ihre eigene
höchste Viertelstunde.

Solange die Preise fehlen, wäre jede Anschaffung eine Wette. Was sich jetzt schon lohnt, ist der Weg von „irgendetwas ändert sich“ zu „das ist meine Zahl“. Sie brauchen dafür zehn Minuten.

01Netzbetreiberportal öffnen

Nicht das Portal Ihres Stromanbieters — das ist eine andere Firma. Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Oberösterreich und die anderen betreiben jeweils ein eigenes Smart-Meter-Portal.

02Viertelstundenwerte freischalten

Meist ist nur der Tagesverbrauch sichtbar. Der viertelstündlichen Auslesung müssen Sie einmalig zustimmen, danach stehen die Werte bereit.

03Den Monatshöchstwert suchen

Meist unter „Verbrauch“ oder „Lastprofil“. Interessant ist nur der eine höchste Ausschlag je Monat, in Kilowatt. Notieren Sie ihn für mehrere Monate — dann sehen Sie Ihr Muster.

04Einordnen

Liegt Ihr Wert bei etwa vier Kilowatt oder darunter, gehören Sie zu den Profilen, die in der Modellrechnung entlastet werden. Wird es zweistellig, lohnt der Blick auf eine Steuerung.

Bringen Sie die Zahl mit

Wenn Sie uns Ihre höchsten Monatswerte in die Beratung mitbringen, rechnen wir Ihnen daran durch, was eine Steuerung bei Ihnen bringt und was nicht. Ohne diese Zahl ist jede Aussage dazu geraten — auch unsere.

Unsere Antwort darauf

Die Lasten im Haus verteilen,
statt Leistung dazuzukaufen.

Rechnen Sie beides zusammen: Die Einspeisung kann bei Engpässen gedrosselt werden. Der Bezug wird teurer, je mehr Sie gleichzeitig ziehen. Und wer sich freiwillig drosseln lässt, bekommt dafür einen Abschlag. Das läuft auf eine Frage hinaus, die es früher nicht gab: Was soll laufen, wenn nicht mehr alles gleichzeitig laufen kann?

Der Ansatz ist nicht, mehr Leistung einzukaufen, sondern die vorhandene zu ordnen: Sie wird im Haus gezielt verteilt, sodass der vorgegebene Leistungswert erst gar nicht überschritten wird. Genau dafür bauen wir eine Regelung für Haushalte. Sie verteilt die verfügbare Leistung nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern nach einer Reihenfolge, die Sie vorgeben — und sie funktioniert im Neubau wie im Bestandsobjekt. In den Verkauf geht sie 2027, rechtzeitig zum Leistungstarif. In unsere Beratungen planen wir sie schon heute ein.

Rangordnung statt AbschaltungKühlung, Beleuchtung und die Wohnräume, in denen sich jemand aufhält, bleiben oben. Ladung, Warmwasserbereitung und Paneele in ungenutzten Räumen treten zurück, solange die Leistung knapp ist — und kommen von selbst wieder, wenn sie es nicht mehr ist.
Die Spitze entsteht gar nicht erstWeil das Netzentgelt an der höchsten Viertelstunde hängt, arbeitet die Regelung in derselben Taktung. Sie verhindert, dass mehrere große Verbraucher zufällig im selben Fenster anlaufen — und damit, dass der vorgegebene Leistungswert überschritten wird. Nicht nachträglich bezahlen, sondern vorher vermeiden.
Passt zur flexiblen EntnahmeWer sich den Abschlag holen will, muss mit gedrosselter Leistung zurechtkommen. Mit einer Rangordnung im Haus ist das eine Komfortfrage von Minuten statt eines Ausfalls.
Auch im BestandEs braucht keinen Neubau und keine neue Elektroinstallation im ganzen Haus. Maßgeblich ist, dass die großen Verbraucher ansprechbar sind — bei den meisten Objekten lässt sich das nachrüsten.
Auf unsere Technik abgestimmtInfrarotpaneele sind einzeln geregelt und trägheitsfrei — sie lassen sich raumweise zurücknehmen und ebenso schnell wieder zuschalten. Ein Vorteil, den ein träges Wassersystem in dieser Form nicht hat.
Warum das jetzt schon in die Planung gehört

Wer heute eine Anlage, eine Heizung oder eine Lademöglichkeit anschafft, entscheidet damit, ob sich später überhaupt etwas priorisieren lässt. Geräte ohne Schnittstelle lassen sich nicht einreihen — sie laufen oder sie laufen nicht. Darauf achten wir in jedem Konzept, das wir rechnen, unabhängig davon, ob Sie die Regelung später dazunehmen.

Der Zeitplan

Kein Stichtag,
sondern eine Kette von Terminen.

April 2026gilt bereits
Der reduzierte Netz-Arbeitspreis in den Mittagsstunden des Sommerhalbjahrs ist in Kraft — ein erster Anreiz, Verbrauch dorthin zu legen, wo Sonnenstrom im Netz ist.
Sommer 2026erledigt
Die E-Control veröffentlicht den Entwurf der Grundsatzverordnung, die Begutachtung endet im Juli.
1. Oktober 2026
Die Regeln zur Bürgerenergie treten in Kraft: gemeinsame Energienutzung ohne Vereinsgründung, direkter Handel zwischen Einzelnen.
Ende 2026
Die Tarifverordnung legt die konkreten Beträge je Netzbereich fest. Erst dann steht fest, was der Leistungspreis kostet. Zugleich treten die neuen Systemnutzungsentgelte in Kraft.
1. Jänner 2027
Der Leistungstarif gilt für alle Haushalte. Netzpauschale und Messentgelt entfallen im Gegenzug.
bis rund 2029
Schrittweise Verschiebung, bis Arbeitspreis und Leistungspreis etwa gleich schwer wiegen. Erst dann gelten die Zahlen, die heute schon kursieren.
ab 2030
Für vormals unterbrechbare Anschlüsse gilt das reguläre Netznutzungsentgelt.
Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird.

Ist der Leistungstarif wirklich fix?

Das Gesetz dahinter ist beschlossen, damit steht fest, dass er kommt. Die Verordnung mit den Details war zuletzt ein Entwurf, die Beträge kommen erst mit der Tarifverordnung. Sie können also mit dem System planen, aber noch nicht mit einer Zahl.

Muss ich jetzt aufpassen, wann ich die Waschmaschine einschalte?

Eine einzelne Waschmaschine hebt Ihre Monatsspitze kaum. Es geht um Gleichzeitigkeit: Wenn Backrohr, Geschirrspüler und Waschmaschine in derselben Viertelstunde heizen, summiert sich das auch ohne Wallbox auf rund sieben Kilowatt. Wer solche Überschneidungen vermeidet, senkt die Spitze deutlich — ohne auf etwas zu verzichten.

Brauche ich jetzt einen Speicher?

Nicht wegen des Leistungstarifs allein. Ein Speicher kann die Spitze dämpfen, aber er ist die teuerste Art, das zu tun. Zuerst kommt die Reihenfolge im Haus, dann die Steuerung, dann erst zusätzliche Technik. Wir rechnen Ihnen das am Objekt durch, bevor Sie etwas kaufen.

Lohnt sich eine Wärmepumpe dann noch?

Die Frage ist nicht das Ob, sondern das Wie. Eine Wärmepumpe, die ungesteuert mit voller Leistung anläuft, während das Auto lädt, erzeugt genau die Spitze, die künftig teuer wird. Dieselbe Anlage mit Steuerung und Zeitversatz ist unauffällig. Entscheidend ist, dass beides miteinander redet.

Was ist mit meiner bestehenden PV-Anlage?

Bestehende Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden; die Steuerbarkeitspflicht gilt für neue Anlagen. Was sich ändert, ist der wirtschaftliche Rahmen: Der eingespeiste Überschuss wird unsicherer, der Eigenverbrauch wertvoller.

Ich habe für mehr Anschlussleistung bezahlt. Bekomme ich etwas zurück?

Das ist der strittigste Punkt am Entwurf. Vorgesehen ist eine Rückerstattung nur dann, wenn Sie die Anschlussleistung dauerhaft verringern oder den Anschluss stilllegen, mit mehrjähriger Frist. Eine automatische Rückzahlung für alle ist nicht vorgesehen. Ob das so bleibt, ist offen — es war einer der Hauptkritikpunkte in der Begutachtung.

Woher stammen Ihre Angaben?

Aus dem Gesetzestext, dem Verordnungsentwurf der E-Control samt Erläuterungen und den Unterlagen der E-Control-Fachveranstaltung vom Juli 2026. Wo etwas noch nicht entschieden ist, schreiben wir das dazu. Wo wir eigene Erfahrung einbringen, ist es als solche gekennzeichnet.

Sagen Sie uns drei Zahlen.
Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen.

Wohnfläche, Baujahr, aktueller Energieträger — mehr brauchen wir für die erste Einschätzung nicht. Sie bekommen eine ehrliche Rückmeldung mit Zahlen, nicht mit Versprechen. Haben Sie den Effizienz-Pfad bereits ausgefüllt, übernehmen Sie einfach Ihre Auswertung — dann liegen uns die Angaben schon vor.

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