Was sich 2027
bei Ihrem Strom ändert.
Ab 1. Jänner 2027 zählt beim Netzentgelt nicht mehr nur, wie viel Sie im Jahr verbrauchen, sondern wie viel Sie gleichzeitig ziehen. Dazu kommt ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Hier steht alles, was Sie dazu wissen müssen — ohne Werbung, ohne erfundene Zahlen.
Beträgenoch nicht verordnet
StandAugust 2026
Vier Sätze, wenn Sie
keine Zeit haben.
Was beschlossen ist —
und was noch nicht.
Viele Zahlen zu diesem Thema klingen fix. Sie sind es nicht. Es hilft, die drei Ebenen auseinanderzuhalten, weil daran hängt, wie ernst man eine Angabe nehmen muss.
Die Werte, die derzeit herumgereicht werden, stammen tatsächlich von der E-Control — sie beschreiben aber die Endstufe der Umstellung nach rund drei Jahren, nicht den 1. Jänner 2027. Zum Start liegt der Leistungsanteil bei etwa der Hälfte. Wer die Endstufe für 2027 hält, verrechnet sich um beinahe das Doppelte.
Ein Netz kostet nicht die Menge.
Es kostet den Spitzenmoment.
Leitungen, Transformatoren und Umspannwerke werden nicht für den Jahresverbrauch gebaut, sondern für den einen Augenblick, in dem am meisten gleichzeitig fließt. Dieser Moment bestimmt, wie dick das Kabel sein muss. Wer ihn mitverursacht, soll künftig dafür zahlen — das ist der ganze Gedanke.
Bisher stand auf Ihrer Rechnung praktisch nur die Menge. Ab 2027 steht dort auch, wie weit Sie den Hahn im teuersten Moment aufgedreht hatten.
Haushalt A schaltet um halb sieben Backrohr, Geschirrspüler und Waschmaschine gleichzeitig ein. In dieser Viertelstunde kommen rund sieben Kilowatt zusammen.
Haushalt B nutzt dieselben Geräte und dieselbe Strommenge, verteilt sie aber: Waschmaschine am Vormittag, Geschirrspüler um zehn Uhr abends. Seine höchste Viertelstunde liegt bei gut drei Kilowatt.
Heute zahlen beide dasselbe Netzentgelt. Ab 2027 nicht mehr — ohne dass Haushalt B auf irgendetwas verzichtet hätte.
Haushalt B muss dafür zu Hause sein. Wer in der Früh wegfährt und am Abend zurückkommt, schaltet die Waschmaschine nicht um zehn Uhr vormittags ein. Und beim Heizen ist es ohnehin nicht machbar: Sie können nicht nach der Uhr entscheiden, wann es im Wohnzimmer warm sein soll — das entscheidet das Wetter und Ihr Tagesablauf.
Jeder Ratgeber zu diesem Thema endet bei „verteilen Sie Ihre Verbraucher“. Im Alltag eines berufstätigen Haushalts ist das schlicht nicht durchzuhalten. Genau hier setzt unsere Technik an: Sie verteilt automatisch, was man von Hand nicht verteilen kann — ohne dass jemand daran denken oder auf Wärme warten muss.
Kilowatt oder Kilowattstunde?
Der Arbeitspreis rechnet weiterhin den Kübel ab. Der neue Leistungspreis rechnet ab, wie weit der Hahn im ungünstigsten Moment offen war.
Der teuerste Moment
bestimmt den Preis.
Bisher zahlen Sie für das Netz nach Menge: Kilowattstunden im Jahr. Ab 2027 kommt ein zweiter Teil dazu, der nach Leistung geht — nach der höchsten Viertelstunde eines Monats. Der Grund ist einfach: Ein Netz muss den einen Moment aushalten, in dem am meisten gleichzeitig fließt. Nicht die Jahresmenge kostet, sondern dieser Moment.
Der Rahmen steht im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (BGBl. I Nr. 91/2025), die Spielregeln in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung. Die Beträge stehen noch nicht fest — sie kommen erst mit der Tarifverordnung und fallen je Netzbereich unterschiedlich aus. Wir nennen deshalb bewusst keine Eurozahlen. Wer Ihnen heute vorrechnet, was Sie 2027 zahlen, rechnet mit Annahmen. Stand dieser Seite: August 2026.
Zahle ich künftig mehr?
Für die meisten Haushalte: nein. Die Modellrechnung der E-Control für die Endstufe kommt auf rund drei Viertel der Zählpunkte, die entlastet werden, und knapp ein Viertel, das mehr zahlt. Wichtig ist die zweite Hälfte des Satzes: Wer draufzahlt, zahlt spürbar drauf. Der Durchschnitt auf der Verliererseite liegt deutlich höher als die Ersparnis auf der Gewinnerseite.
Mietwohnung und Nachtstrom.
Und wenn ich keinen
Smart Meter habe?
Der Leistungspreis fällt trotzdem an. Fehlt ein gemessener Viertelstundenwert, tritt ein Ersatzwert an seine Stelle; ist auch das nicht möglich, wird der Wert rechnerisch ermittelt. Ein Widerspruch gegen die Auslesung verhindert den Leistungspreis also nicht.
Was ohne Viertelstundenmessung dagegen wegfällt, sind die günstigen Zeitfenster — etwa der reduzierte Arbeitspreis in den Mittagsstunden des Sommerhalbjahrs, der seit April 2026 gilt. Wer die Auslesung ablehnt, verzichtet auf den Vorteil und behält den Nachteil.
Parallelbetrieb: Warum Ihre Anlage
dem Netz gehorchen muss.
Sobald eine Erzeugungsanlage gleichzeitig mit dem öffentlichen Netz betrieben wird — und das ist bei praktisch jeder Photovoltaikanlage am Haus der Fall —, spricht der Netzbetreiber vom Parallelbetrieb. Dafür gelten seine Parallellaufbedingungen. Sie sind kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, warum Anlagen manchmal weniger liefern, als der Prospekt verspricht.
Der eingespeiste Überschuss ist der unsicherste Teil der Rechnung: Er hängt am Netz, nicht an Ihrer Anlage. Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, hängt an nichts. Deshalb rechnen wir eine Anlage auf den Eigenverbrauch und nicht auf die Einspeisung — und deshalb kommt sie bei uns nach Hülle und Wärme, nicht davor.
Was sich sonst noch ändert —
und was davon Sie betrifft.
Das ElWG löst ein Gesetz aus dem Jahr 2010 ab, aus einer Zeit vor Photovoltaik am Einfamilienhaus, vor Speichern und vor dem Smart Meter. Vieles davon betrifft Netzbetreiber und Händler. Diese Punkte betreffen Sie direkt:
Die Zahlen, die derzeit kursieren — drei Viertel zahlen weniger, ein knappes Viertel mehr — stammen von der E-Control, beschreiben aber die Endstufe nach rund drei Jahren, nicht das Jahr 2027. Zum Start liegt der Leistungsanteil deutlich niedriger. Und: Der Leistungspreis kommt vom Netzbetreiber, den Sie nicht wählen können. Ein Anbieterwechsel senkt ihn um keinen Cent — er senkt den Energiepreis, und das ist der andere, größere Posten.
Finden Sie Ihre eigene
höchste Viertelstunde.
Solange die Preise fehlen, wäre jede Anschaffung eine Wette. Was sich jetzt schon lohnt, ist der Weg von „irgendetwas ändert sich“ zu „das ist meine Zahl“. Sie brauchen dafür zehn Minuten.
Nicht das Portal Ihres Stromanbieters — das ist eine andere Firma. Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Oberösterreich und die anderen betreiben jeweils ein eigenes Smart-Meter-Portal.
Meist ist nur der Tagesverbrauch sichtbar. Der viertelstündlichen Auslesung müssen Sie einmalig zustimmen, danach stehen die Werte bereit.
Meist unter „Verbrauch“ oder „Lastprofil“. Interessant ist nur der eine höchste Ausschlag je Monat, in Kilowatt. Notieren Sie ihn für mehrere Monate — dann sehen Sie Ihr Muster.
Liegt Ihr Wert bei etwa vier Kilowatt oder darunter, gehören Sie zu den Profilen, die in der Modellrechnung entlastet werden. Wird es zweistellig, lohnt der Blick auf eine Steuerung.
Wenn Sie uns Ihre höchsten Monatswerte in die Beratung mitbringen, rechnen wir Ihnen daran durch, was eine Steuerung bei Ihnen bringt und was nicht. Ohne diese Zahl ist jede Aussage dazu geraten — auch unsere.
Die Lasten im Haus verteilen,
statt Leistung dazuzukaufen.
Rechnen Sie beides zusammen: Die Einspeisung kann bei Engpässen gedrosselt werden. Der Bezug wird teurer, je mehr Sie gleichzeitig ziehen. Und wer sich freiwillig drosseln lässt, bekommt dafür einen Abschlag. Das läuft auf eine Frage hinaus, die es früher nicht gab: Was soll laufen, wenn nicht mehr alles gleichzeitig laufen kann?
Der Ansatz ist nicht, mehr Leistung einzukaufen, sondern die vorhandene zu ordnen: Sie wird im Haus gezielt verteilt, sodass der vorgegebene Leistungswert erst gar nicht überschritten wird. Genau dafür bauen wir eine Regelung für Haushalte. Sie verteilt die verfügbare Leistung nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern nach einer Reihenfolge, die Sie vorgeben — und sie funktioniert im Neubau wie im Bestandsobjekt. In den Verkauf geht sie 2027, rechtzeitig zum Leistungstarif. In unsere Beratungen planen wir sie schon heute ein.
Wer heute eine Anlage, eine Heizung oder eine Lademöglichkeit anschafft, entscheidet damit, ob sich später überhaupt etwas priorisieren lässt. Geräte ohne Schnittstelle lassen sich nicht einreihen — sie laufen oder sie laufen nicht. Darauf achten wir in jedem Konzept, das wir rechnen, unabhängig davon, ob Sie die Regelung später dazunehmen.
Kein Stichtag,
sondern eine Kette von Terminen.
Was uns dazu gefragt wird.
Ist der Leistungstarif wirklich fix?
Das Gesetz dahinter ist beschlossen, damit steht fest, dass er kommt. Die Verordnung mit den Details war zuletzt ein Entwurf, die Beträge kommen erst mit der Tarifverordnung. Sie können also mit dem System planen, aber noch nicht mit einer Zahl.
Muss ich jetzt aufpassen, wann ich die Waschmaschine einschalte?
Eine einzelne Waschmaschine hebt Ihre Monatsspitze kaum. Es geht um Gleichzeitigkeit: Wenn Backrohr, Geschirrspüler und Waschmaschine in derselben Viertelstunde heizen, summiert sich das auch ohne Wallbox auf rund sieben Kilowatt. Wer solche Überschneidungen vermeidet, senkt die Spitze deutlich — ohne auf etwas zu verzichten.
Brauche ich jetzt einen Speicher?
Nicht wegen des Leistungstarifs allein. Ein Speicher kann die Spitze dämpfen, aber er ist die teuerste Art, das zu tun. Zuerst kommt die Reihenfolge im Haus, dann die Steuerung, dann erst zusätzliche Technik. Wir rechnen Ihnen das am Objekt durch, bevor Sie etwas kaufen.
Lohnt sich eine Wärmepumpe dann noch?
Die Frage ist nicht das Ob, sondern das Wie. Eine Wärmepumpe, die ungesteuert mit voller Leistung anläuft, während das Auto lädt, erzeugt genau die Spitze, die künftig teuer wird. Dieselbe Anlage mit Steuerung und Zeitversatz ist unauffällig. Entscheidend ist, dass beides miteinander redet.
Was ist mit meiner bestehenden PV-Anlage?
Bestehende Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden; die Steuerbarkeitspflicht gilt für neue Anlagen. Was sich ändert, ist der wirtschaftliche Rahmen: Der eingespeiste Überschuss wird unsicherer, der Eigenverbrauch wertvoller.
Ich habe für mehr Anschlussleistung bezahlt. Bekomme ich etwas zurück?
Das ist der strittigste Punkt am Entwurf. Vorgesehen ist eine Rückerstattung nur dann, wenn Sie die Anschlussleistung dauerhaft verringern oder den Anschluss stilllegen, mit mehrjähriger Frist. Eine automatische Rückzahlung für alle ist nicht vorgesehen. Ob das so bleibt, ist offen — es war einer der Hauptkritikpunkte in der Begutachtung.
Woher stammen Ihre Angaben?
Aus dem Gesetzestext, dem Verordnungsentwurf der E-Control samt Erläuterungen und den Unterlagen der E-Control-Fachveranstaltung vom Juli 2026. Wo etwas noch nicht entschieden ist, schreiben wir das dazu. Wo wir eigene Erfahrung einbringen, ist es als solche gekennzeichnet.
Sagen Sie uns drei Zahlen.
Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen.
Wohnfläche, Baujahr, aktueller Energieträger — mehr brauchen wir für die erste Einschätzung nicht. Sie bekommen eine ehrliche Rückmeldung mit Zahlen, nicht mit Versprechen. Haben Sie den Effizienz-Pfad bereits ausgefüllt, übernehmen Sie einfach Ihre Auswertung — dann liegen uns die Angaben schon vor.
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